Die Ware bleibt bis zur
Erfüllung der Kaufpreisforderung
unser Eigentum.
2. Lieferung
Bei Vorkasse erfolgt
die Lieferung, sobald der ausstehende Betrag eingegangen ist. Bei
Kreditkartenzahlung erfolgt die Lieferung nach Freigabe durch den Kreditkartengeber.
3. Widerrufsrecht für Endverbraucher
Innerhalb von 8 Tagen gewähren
wir Endverbrauchern die Rückgabe ohne Angabe von Gründen. Bei
einem Warenwert unter 40 Euro trägt der Käufer
die Kosten für die Rücksendung.
4. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
Ist ein Liefergegenstand mangelhaft, sind wir
zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die erste Ersatzlieferung fehl,
ist der Kunde berechtigt, nach eigener Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises
oder die Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
Offene Mängel sind binnen 8 Tagen ab Ablieferung
schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach,
sind Gewährleistungsansprüche
wegen offener Mängel ausgeschlossen.
Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde den entsprechenden Liefergegenstand
mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie der Rechnung
an uns zu übermitteln.
Ohne diese Mitwirkung
kann sich eine Mängelsuche und die ihr folgende
Ersatzlieferung deutlich verzögern. Die Gewährleistungsansprüche
des Kunden bleiben, auch bei Nichtbeachtung dieser Klausel, auf jeden Fall
erhalten.
Schadensersatzansprüche gegen uns bzw. gegen unsere Mitarbeiter sind
ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden ist. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Verletzungen
von vertraglichen Hauptpflichten, bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften
oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
5. Datenschutz
Wir gewährleisten, dass die anlässlich
von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit
der Abwicklung geschäftsinterner
Abläufe verwendet werden.
AGB Musterkarten-Fertigung
1. Angebot und Preisstellung
Alle Angebote
gelten ab Fabrik und sind freibleibend. Maßgebend
für die Preisberechnung ist der Lieferungstag, sofern nicht ausdrücklich
Festpreise vereinbart sind. Die Preise gelten für die Erledigung des
Auftrages ohne Unterbrechung. Mehrkosten, welche durch vom Besteller gewünschte
Teillieferungen, ungenügendes Mustermaterial oder sonstige von der
Fabrik nicht zu vertretende Umstände veranlasst sind, werden berechnet.
Das gleiche gilt für nachträgliche Umänderungen
oder von der Fabrik nicht verschuldete Korrekturen.
Materialien sind unter
Angabe der Menge und mit auskömmlichem Verarbeitungszuschuss,
frei von Rechten Dritter, frei Haus auszuliefern. Eine Nachprüfung
auf Beschaffenheit und Menge findet nicht statt. Mit der Übergabe
der Materialien erkennt der Besteller deren Verarbeitungsfähigkeit
an. Für Mängel
der vom Besteller gelieferten Materialien und deren Folgen haftet die Fabrik
nicht. Durch immer häufigere Beimischung von synthetischen Fasern
zu den Geweben bzw. nachträgliche Behandlung der Stoffe mit Chemikalien,
deren Wirkung beim Kleben uns nicht bekannt ist, können wir keine
Garantie für die Haltbarkeit der von uns verwendeten Klebstoffe übernehmen.
Fremdes Eigentum lagert unversichert auf Gefahr des Eigentümers. Gewünschte
Versicherungen sind vorn Eigentümer abzuschließen.
Entwürfe, Modelle, Klischees, Druck- und Prägeplatten
u. dgl. bleiben unser Eigentum. Das Recht der Vervielfältigung in
jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen,
Originalen u. dgl. verbleibt bei uns. Nachdruck ist ohne unsere Genehmigung
nicht zulässig.
Sonst ist die Prüfung des Vervielfältigungsrechts Sache des Auftraggebers.
In Fällen von Verletzungen eines Copyrights, Patents oder Gebrauchsmusters
muss uns der Auftraggeber für alle Rechtsansprüche, Kosten und
Auslagen entschädigen. Vom Besteller angelieferte Druck-, Prägeplatten
u. dgl- erbitten wir frei Fabrik. Rücksendung erfolgt zu Lasten des
Bestellers.
Vom Auftraggeber veranlasste
Versuche, Vorarbeiten, Skizzen etc. werden berechnet. Wird beschleunigte
Lieferung verlangt, für
die Überstunden
oder andere zusätzliche Aufwendungen erforderlich werden, kann ein
Preisaufschlag berechnet werden.
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber
auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif zurückzugeben.
Wir haften nicht für
vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen
bedürfen der schrifflichen Wiederholung. Satzfehler werden kostenfrei
berichtigt, dagegen werden in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen,
Besteller- oder Autorenkorrekturen nach der dafür verwendeten Arbeitszeit
berechnet.Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige
Abweichungen vom Original bzw. vom Andruck nicht als Grund für eine
Mängelrüge.
2. Lieferung und Abnahme
Bei allen Lieferungen
sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu 10%, bei Farbtonkarten,
die im Lackdruckverfahren hergestellt werden,
bis zu 20% nach oben oder unten zulässig. Der Rechnungsbetrag
erhöht
oder ermäßigt sich entsprechend.
Die abgelieferte
Ware ist vom Besteller sofort nach Eingang zu untersuchen.
Etwaige Bemängelungen sind innerhalb 8 Tagen geltend
zu machen, andernfalls gilt die Ware als angenommen.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von
uns beschafften Papiers und sonstigen Materials können
nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen
der zuständigen Liefe-rantenverbände
als zulässig erklärt sind.
Die Ware reist, auch
bei Frankolieferung, auf Gefahr des Empfängers.
Verpackung aus Papier und Pappe wird zum Selbstkostenpreis
berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten werden
bei Rücksendung in gutem
Zustand innerhalb 4 Wochen, zu zwei Dritteln des berechneten
Preises gutgeschrieben.
Es steht uns das Recht zu, auf
den gelieferten Artikeln einen Herstellervermerk,
bestehend aus Firmenzeichen,
-Anschrift und Betriebs-Nr. anzubringen.
Wir behalten
uns das Recht vor, gegebenenfalls Lieferung auch durch rechtlich
mit uns verbundene Firmen vorzunehmen.
3. Mängelrüge und Gewährleistung
Bei
der Vielseitigkeit der zu verarbeitenden Materialien und der Verschiedenheit
in ihrem Verhalten bei der Verarbeitung sind
Wandlungs- und Schadens-ersatzansprüche
ausgeschlossen.
Höhere Gewalt, Behinderung
durch gesetzliche oder behördliche
Maßnahmen,
Rohwaren- oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Arbeitsunterbrechungen, sonstige Betriebsstörung oder Einschränkung
gleich, ob diese Ereignisse im eigenen Betrieb, in mit der Lieferung
zusammen hängenden Betrieben oder
bei der Versendung auftreten, entbinden uns
von der Pflicht rechtzeitiger und vollständiger Lieferung oder
berechtigen uns ohne Sch-densersatzanspruch zum Rücktritt vom
Lieferungsvertrag. Schadensersatzansprüche
wegen verspäteter Lieferung können nicht gestellt
werden.
Wird die Ware bei der Fabrik eingelagert,
so gilt die Lieferung als vertragsmäßig
erfüllt.
Wir haften nicht für indirekten
Verlust des Auftraggebers, der als Folge von
Lieferverzug, Druckfehlern oder anderen Versehen
entsteht. Ebensowenig
kommen
wir für irgendwelche Ansprüche auf,
die aus genannten Gründen
von dritter Seite erhoben werden.
4.
Zahlung
und
Gerichtsstand
Die Preise verstehen
sich in Euro. Ein Recht zur
Zurückhaltung des
Kaufpreises oder zur Aufrechnung
mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Auslagen, die für den Besteller
im Geschäftsverkehr
gemacht werden, sind in sofortiger
verlustfreier Kasse zu erstatten.
Zahlung hat ohne Abzug
in gesetzlichen Zahlungsmitteln innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum
zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb 10
Tagen werden
2% Skonto gewährt.
Mit dem Tage der Fälligkeit tritt, ohne besondere Mahnung, Verzug ein.
Verzugszinsen betragen 2% über
Zentralbank-Diskontsatz.
Wechsel, Schecks, Anweisungen
und dgl. werden nur unter üblichem
Vorbehalt zur kurs- und verlustfreien
Verwendung m Zahlung genommen.
Sicherstellungen oder Vorauszahlung
des Rechnungsbetrages können
verlangt werden, insbesondere
wenn die Fabrik von Umständen
Kenntnis erhält, die
eine Erfüllung ihres
Zahlungsanspruchs gefährden.
Des weiteren kann bei größeren
Aufträgen, der geleisteten
Arbeit entsprechend, Zwischenrechnung
aufgestellt und Teilzahlung
gefordert
werden.
Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollen
Bezahlung des vereinbarten Preises
oder bis zur Einlösung
der dafür
hingegebenen Schecks
oder Wechsel unser Eigentum.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand auch
für das Mahnverfahren
ist Göttingen.
5. Ausschluss fremder Bedingungen
Es gilt als vereinbart,
dass der Auftraggeber unseren
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch separaten Brief widerspricht
(nicht allein
durch
seine
gedruckten Einkaufsbedingungen), wenn er den Abschluss des Geschäftes
auf
einer anderen Grundlage gemeint hat.
Etwaige Ergänzungen zu unseren
Bedingungen sind nur gültig,
wenn sie schriftlich vereinbart werden.